Legalisierung von Schwarzbauten
Legalisierung von Schwarzbauten
Allen Bürgern der EU ist es gestattet, Immobilieneigentum auf Griechenland käuflich per Notar zu erwerben.
Oft kauften in der Vergangenheit ausländische Bürger Immobilien in Griechenland, wo der Status der
Immobilie zu keinem Verhältnis dem damaligen Baurecht entsprach. Die Schwarzbauten wurden übertragen
mit allen Rechten und Pflichten, was heute, sprich seit dem Jahre 2012 nicht darstellbar ist.
Solch ein Entwurf des Kaufvertrages würde in Papierkorb der Notarin landen. Die Anforderungen zur
Vorbereitung des Kaufvertrages haben sich in den letzten 10 Jahren radikal geändert. Die Vorbereitung
des Kaufvertrages oder vom Vorvertrag, sind sehr zeitintensiv und die Beschaffung der Dokumente ist
umfangreich.
Über diese sogenannten Eigenhändige Hauskonstruktion brauchte man sich noch vor 20 Jahren keine
große Gedanken machen. Diese Zeiten existieren nicht mehr, die Wege der vorrübergehenden
Legalisierung bringt dem Hauseigentümer Zeit, bis der endgültige Status durch den Staat
abgeschlossen worden ist. Wir können Sie gerne bei der Legalisierung unterstüzten.
Diesen Service bieten wir zu folgenden Sätzen an:
Bestandsaufnahme: EUR 500 plus 24% MwSt., Stundenlohn: EUR 100,00 plus 24% MwSt.,
monatliche Pauschale während der Begleitung zum Verkauf nach der Legalisierung:
EUR 100,00 plus 24% MwSt.
Die Pauschale ist für die Werbung, unser Zeitaufwand für sämtliche Unterstützungsarbeiten gedacht,
um den Verkauf zu fördern. Zusätzlich fallen noch weitere Kosten wegen der Legalisierung an. Dies
ist das Honorar des Bau-Ing./Architekten sowie alle Gebühren welche bei der örtlichen Gemeinde
anfallen. Grundsätzlich beauftragen wir einen Bau-Ing. mit der Legalisierung. Der Bau-Ing. berechnet
die anfallenden Gebühren und die Geldstrafe, welche für den Verstoß zu zahlen ist. An den Staat:
Unser Honorar für die Legalisierung: EUR 10,000 plus 24% MwSt.
Wir erlauben uns für eine erfolgreiche Vermittlung einer ehemaligen Schwarzbauten Immobilie, eine
pauschale Courtage in Höhe von EUR 7,000 plus 24% MwSt. in Rechnung zu stellen (unser
Honorar für die Legalisierung steht nicht im Zusammenhang mit der Courtage der Vermittlung).
Die Courtage für die Vermittlung fällt gesondert an.
In diesem Betrag ist unser Zeitaufwand und sämtliche Werbekosten der ersten 3 Jahre der
Immobilienvermittlung, inklusive. Ab dem 3. Jahr kommt eine jährliche Steigerung von EUR 3,000
plus 24% MwSt.hinzu. Die Courtage kann monatlich (min. EUR 300,00 im Monat), jährlich (min.
EUR 3,600 im Jahr) oder auf einmal nach Verkauf (min. EUR 10,000 plus 10% für jedes weitere
Jahr der Laufzeit) bezahlt werden.
Wir finden die Courtagehöhe ist in dieser Höhe gerechtfertig und verdient, weil der Aufwand an
Zeit für die Vermittlung in keiner Relation zum "normalen" Verkauf steht, ganz gleich welchen
Verkaufspreis die Immobilie hat.
Sie haben Fragen und möchten mehr erfahren? Rufen Sie uns an: +49 2241 881990 oder
schreiben Sie uns an: arzumanidis@t-online.de
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